Zivilrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Person, juristische Person) regelt.
Das Zivilrecht begegnet uns täglich, sei es als Kaufrecht oder in Form der rechtlichen Regelungen zur Miete, aber auch in anderer vielfältiger Weise.
Geregelt wird das Zivilrecht nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern in zahlreichen weiteren Gesetzen wie dem Handelsgesetzbuch, dem Wohnungseigentumsgesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz, um hier nur einige anzuführen.
Tätigkeiten im Zivilrecht:
- Forderungseinzug mit Inkasso und Zwangsvollstreckung,
- Mahnverfahren,
- Entwurf und Prüfung von Verträgen,
- Verfolgung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen,
- Vertretung in der Wohnungseigentümergemeinschaft,
- Geltendmachung von Haftungsansprüchen,
- Unterlassungsansprüche,
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen,
- Ansprüche aus Versicherungsverträgen,
- Verfolgung von Erbschafts- und Pflichtteilansprüchen,
- Anfechtung von Rechtshandlungen,
- Testamentsgestaltung,
- Betreuung von Grundstücksgeschäften,
- Ansprüche bei Verkehrssicherungspflichten,
- Verfolgung von Staatshaftungsansprüchen