Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Ich biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
Tätigkeiten im Arbeitsrecht:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen,
- Aufhebung von Arbeitsverträgen durch Vertrag oder Kündigung,
- Entwurf von Betriebsvereinbarungen,
- Kündigungsschutzverfahren,
- Lohnzahlungsklagen,
- Verfahren wegen Abmahnung,
- Zeugnisstreitgkeiten,
- Durchsetzung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen,
- Verfahren über die Rechte der Personalvertretungen,
- Durchsetzung von Beschäftigungsansprüchen