Das Insolvenzrecht ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz, umgangssprachlich in Deutschland auch Konkurs, Pleite oder Bankrott, ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung.
Das Insolvenzverfahren bezweckt, entweder die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Letzteres erfolgt bei insolventen Unternehmen durch Verkauf von Unternehmen im Wege der sogenannten übertragenden Sanierung, im Wege des Insolvenzplans oder im Wege der Liquidation durch Unternehmensauflösung, bei Einzelpersonen letztlich durch eine Restschuldbefreiung.
Tätigkeiten im Insolvenzrecht:
- Sanierungsberatung für Unternehmen,
- Begleitung von Unterehmensinsolvenzen,
- Vertretung in Anfechtungsprozessen,
- Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten,
- Vertretung im Restschuldbefreiungsverfahren,
- Begleitung von Privatinsolvenzen,
- Verhandlung mit Gläubigern